Auftrag
Die Paritätische Berufskommission für das Bauhauptgewerbe beider Kantone Appenzell (PBK Bau Appenzell) ist für den Vollzug des vom Bundesrat für alle Betriebe als verbindlich erklärten Landesmantelvertrages für das Bauhauptgewerbe (LMV) im Gebiet beider Kantone Appenzell zuständig.
Einhaltung des LMV
Die PBK Bau Appenzell wacht im Interesse gleichmässiger Wettbewerbschancen über die Einhaltung des Landesmantelvertrages durch in- und ausländische Betriebe. Dazu führt sie regelmässig Kontrollen in den Betrieben und auf Baustellen durch und verhängt bei Verstössen entsprechende Sanktionen.
Kontrolltätigkeit
Die PBK Bau Appenzell bezweckt die Wahrnehmung aller Aufgaben und Kompetenzen, welche ihr gemäss LMV und dem Verfahrensreglement der Schweizerischen Paritätischen Vollzugskommission Bauhauptgewerbe zukommt. Insbesondere obliegt ihr die Durchführung von Lohnkontrollen und Untersuchungen über die Arbeitsverhältnisse in den Betrieben, entweder auf Anzeige hin oder systematisch. Zu ihren Aufgaben gehören darüber hinaus die Information und Beratung der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerschaft und die Vermittlung bei Meinungsverschiedenheiten sowie die Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmenden und Betrieb im Zuständigkeitsgebiet.
Bild: Schweizerischer Baumeisterverband (SBV)
Vermittlungsfunktion
Ziel der Vollzugstätigkeit der PBK Bau Appenzell ist die allseitige Einhaltung des allgemein verbindlich erklärten Landesmantelvertrages für das Bauhauptgewerbe und damit die Gewährleistung gleichlanger Spiesse für die Anbieter.
Bescheinigung
Für die ständige Liste des Kantons St. Gallen braucht das Bauhauptgewerbe eine Bestätigung der Einhaltung der sozialen Nachhaltigkeit. Die PBK Bau St. Gallen erstellt die Bescheinigung zur Einhaltung des LMV Bauhauptgewerbe der St. Galler Firmen.